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   BGH, 03.06.1977 - I ZR 114/73   

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https://dejure.org/1977,903
BGH, 03.06.1977 - I ZR 114/73 (https://dejure.org/1977,903)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1977 - I ZR 114/73 (https://dejure.org/1977,903)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1977 - I ZR 114/73 (https://dejure.org/1977,903)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Angriff auf ein Unternehmen durch Kennzeichnungsverletzung - Firmenrechte und Warenzeichensrechte eines Unternehmens - Unterscheidungsfähigkeit und eigene Schutzfähigkeit einer Firma

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1587
  • MDR 1977, 997
  • GRUR 1977, 719
  • GRUR Int. 1977, 329
  • DB 1977, 2436
  • WRP 1977, 635
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 22.06.1976 - 119/75

    Terrapin / Terranova

    Auszug aus BGH, 03.06.1977 - I ZR 114/73
    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat durch Urteil vom 22. Juni 1976 - Rechtssache 119/75 (GRUR Int. 1976, 402 = NJW 1976, 1578) wie folgt entschieden:.

    In dem Vorlageverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat die Kommission (siehe Urteil des EuGH vom 22. Juni 1976 aaO) Vorbehalte gegenüber der Auffassung geltend gemacht, daß die Grundsätze für die Verwechslungsgefahr und die Warengleichartigkeit im Firmen- und Warenzeichenrecht sich ausschließlich nach dem Recht der Mitgliedstaaten bestimmten.

  • BGH, 26.02.1970 - KZR 5/69

    Schriftform bei Ausschließlichkeitsbindungen

    Auszug aus BGH, 03.06.1977 - I ZR 114/73
    Damit entfällt aber die Verpflichtung des erkennenden Senats zu einer erneuten Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften nach Art. 177 Abs. 3 des EWG-Vertrages (vgl. BGHZ 53, 304, 309 - Diskothek).
  • BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 120/63

    Zeichenmißbrauch gegenüber einer Auslandsmarke

    Auszug aus BGH, 03.06.1977 - I ZR 114/73
    Der Bundesgerichtshof hat zwar die Geltendmachung von Kennzeichnungsrechten mißbilligt, wenn dadurch lediglich ein ausländisches Unternehmen in seiner beabsichtigten Geschäftstätigkeit im Inland behindert oder jedenfalls zugunsten des inländischen Zeicheninhabers zu Zugeständnissen durch Gewährung eines Alleinvertriebsrechts veranlaßt werden sollte (vgl. BGHZ 46, 130, 133 - Modess; BGH GRUR 1967, 304, 306, 307 - Siroset) oder wenn der Import bestimmter Auslandswaren durch die Inlandsanmeldung einer Vielzahl von Kennzeichnungen, unter denen diese Waren bislang ohne formellen Kennzeichnungsschutz durch andere Unternehmen importiert und vertrieben worden waren, monopolisiert werden sollte (vgl. BGH vom 04.02.1977 - I ZR 129/75).
  • BGH, 11.11.1966 - Ib ZR 91/64
    Auszug aus BGH, 03.06.1977 - I ZR 114/73
    Der Bundesgerichtshof hat zwar die Geltendmachung von Kennzeichnungsrechten mißbilligt, wenn dadurch lediglich ein ausländisches Unternehmen in seiner beabsichtigten Geschäftstätigkeit im Inland behindert oder jedenfalls zugunsten des inländischen Zeicheninhabers zu Zugeständnissen durch Gewährung eines Alleinvertriebsrechts veranlaßt werden sollte (vgl. BGHZ 46, 130, 133 - Modess; BGH GRUR 1967, 304, 306, 307 - Siroset) oder wenn der Import bestimmter Auslandswaren durch die Inlandsanmeldung einer Vielzahl von Kennzeichnungen, unter denen diese Waren bislang ohne formellen Kennzeichnungsschutz durch andere Unternehmen importiert und vertrieben worden waren, monopolisiert werden sollte (vgl. BGH vom 04.02.1977 - I ZR 129/75).
  • BGH, 30.11.1951 - I ZR 9/50

    Namensmißbrauch

    Auszug aus BGH, 03.06.1977 - I ZR 114/73
    Ein nur in Ausnahmefällen gerechtfertigtes Verbot jedweder Benutzung der Bezeichnung "Terrapin" in welcher Zusammensetzung auch immer (vgl. BGHZ 4, 96, 105 - Farina/Urkölsch), hat das Berufungsgericht nicht ausgesprochen; es hat es durch seine Verbotsfassung vielmehr der Beklagten überlassen, durch welche Abänderung oder Zusätze diese künftig eine Verwechslungsgefahr vermeiden will.
  • BGH, 08.06.1973 - I ZR 6/72

    Benutzung eines eingetragenen Warenzeichens nur für einen Teil der Waren des

    Auszug aus BGH, 03.06.1977 - I ZR 114/73
    Das Berufungsgericht hat sein Verbot, wie es erforderlich ist, der konkreten Verletzungsform angepaßt (BGH GRUR 1974, 84, 88 - Trumpf).
  • BGH, 05.06.1959 - I ZR 63/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.06.1977 - I ZR 114/73
    Eine solche Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne kann auch bei warenverschiedenen Branchen in Frage kommen (BGH GRUR 1959, 484, 486 - Condux) und zwar vornehmlich dann, wenn es sich um Geschäftsbereiche handelt, die sich - trotz Verschiedenheit der Waren - sachlich nahestehen.
  • BGH, 06.07.1973 - I ZR 129/71

    Verletzung des Namensrechts durch die Firma und den Gebrauch der Bezeichnung e. -

    Auszug aus BGH, 03.06.1977 - I ZR 114/73
    Hält es der Verkehr, aus welchen Gründen auch immer, für möglich, daß an sich verschiedene Waren, die ihm von Unternehmen mit identischen oder verwechslungsfähigen Bezeichnungen angeboten werden, aus Unternehmen stammen, die sich auf beiden Wirtschaftsgebieten betätigen, so ist die Verwechslungsgefahr trotz dieser Unterschiede zu bejahen (BGH GRUR 1974, 162, 163 - etirex).
  • BGH, 27.09.1957 - I ZR 140/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.06.1977 - I ZR 114/73
    Das spricht dafür, daß die fraglichen Terra-Bezeichnungen in ihrer konkreten Gesamtgestaltung auf den jeweiligen Warengebieten im allgemeinen einen nach der Verkehrsauffassung hinreichenden Abstand halten, um auch Verwechslungen mit dem Klagezeichen auszuschließen; denn zur Schwächung eines Gesamtzeichens, wie es die Kennzeichnung "Terranova" ist, kann im allgemeinen nur eine Benutzung von nach ihrem Gesamteindruck ähnlichen Zeichen führen (vgl. BGH GRUR 1958, 81, 82 - Thymopect).
  • BGH, 04.02.1977 - I ZR 129/75

    Wettbewerbswidrigkeit wegen Ausnutzung eines formalen Zeichenrechts unter dem

    Auszug aus BGH, 03.06.1977 - I ZR 114/73
    Der Bundesgerichtshof hat zwar die Geltendmachung von Kennzeichnungsrechten mißbilligt, wenn dadurch lediglich ein ausländisches Unternehmen in seiner beabsichtigten Geschäftstätigkeit im Inland behindert oder jedenfalls zugunsten des inländischen Zeicheninhabers zu Zugeständnissen durch Gewährung eines Alleinvertriebsrechts veranlaßt werden sollte (vgl. BGHZ 46, 130, 133 - Modess; BGH GRUR 1967, 304, 306, 307 - Siroset) oder wenn der Import bestimmter Auslandswaren durch die Inlandsanmeldung einer Vielzahl von Kennzeichnungen, unter denen diese Waren bislang ohne formellen Kennzeichnungsschutz durch andere Unternehmen importiert und vertrieben worden waren, monopolisiert werden sollte (vgl. BGH vom 04.02.1977 - I ZR 129/75).
  • BGH, 08.12.1953 - I ZR 199/52

    Abkürzungen. Kennzeichnungsschutz

  • BGH, 31.10.1975 - I ZR 114/73

    Bestehen einer Verwechslungsgefahr und Warengleichheit ohne Rechtsverstoß -

  • BGH, 17.03.1965 - Ib ZR 58/63

    Verwechslungsgefahr bei Marken: "Renta" vs. "Centra"

  • BGH, 31.05.1957 - I ZR 93/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.02.1975 - I ZR 18/74

    Sicherungsfähigkeit eines Wortzeichens, das nur aus kennzeichnungsschwachen

  • BGH, 03.05.1967 - Ib ZR 18/65

    Anmeldung eines Warenzeichens - Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache

  • BGH, 26.01.1960 - I ZR 5/59

    Rechtsmittel

  • EuGH, 15.03.1967 - 11/66
  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 140/93

    "Torres"; Inlandsschutz einer Firmenbezeichnung; Schutz einer ausländischen

    Ein Ausnahmefall, wie er von der Rechtsprechung dort anerkannt worden ist, wo eindeutig und unübersehbar auf die Herkunft des Unternehmens oder der Ware aus einem anderen EU-Mitgliedstaat hingewiesen wird (vgl. BGH, Urt. v. 3.6.1977 - I ZR 114/73, GRUR 1977, 719, 724 = WRP 1977, 635 - Terranova/Terrapin; BGHZ 94, 218, 223 f. - Shamrock I), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 10.10.1985 - I ZR 135/83

    "Shamrock III"; Löschung eines Warenzeichens wegen sittenwidriger Behinderung;

    In der Sache I ZR 111/82 wurde die Feststellung des Berufungsgerichts, die Verwendung des Symbols auf einem Deckenfries, abwechselnd jeweils mit einer Firmenmarke, könne als warenzeichenmäßiger Gebrauch im Sinne eines Verbandszeichens wirken, nicht beanstandet, aber vom Senat in Anwendung eines in der Terranova-Terrapin-Entscheidung aufgestellten Grundsatzes (GRUR 1977, 719, 724) die Verwechslungsgefahr verneint, weil beim konkreten Gebrauch, nämlich auf als solchen unübersehbar bezeichneten irischen Messeständen und bei "Irischen Wochen", die Herkunft hinreichend klargestellt worden sei.
  • BGH, 28.03.1985 - I ZR 111/82

    "Shamrock I"; Verwechslungsgefahr zweier Warenzeichen

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hat der Senat jedoch bereits in seinem Urteil vom 3. Juni 1977 - I ZR 114/73 - Terranova/Terrapin (GRUR 1977, 719, 724 = WRP 1977, 635) für den Fall der Ausdehnung des Geschäftsverkehrs eines Unternehmens in einem Mitgliedsstaat der EWG in den Bereich eines anderen Mitgliedsstaates in Betracht gezogen.
  • BGH, 25.11.1982 - I ZR 130/80

    Vertrieb von Quarz-Uhren unter der Bezeichnung "Concordia" - Kollision von

    Eine weitere Einschränkung der inländischen Schutzrechte hat der EuGH unter dem Gesichtspunkt der Art. 30, 36 EWGV nicht für geboten angesehen (vgl. auch BGH NJW 1977, 1587, 1589 [BGH 03.06.1977 - I ZR 114/73] - Terranova-Terapin).
  • BGH, 27.06.1980 - I ZR 70/78

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung einer Firmenbezeichnung - Vorliegen

    Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 3. Juni 1977 (GRUR 1977, 719, 724 - Terranova/Terrapin), auf das die Revision abhebt, im Hinblick auf die Vorlageentscheidung des EuGH in dieser Sache (GRUR Int 1976, 402 = NJW 1976, 1578) darauf hingewiesen, daß im Falle der Ausdehnung des Geschäftsverkehrs eines Unternehmens in einem Mitgliedstaat in den Bereich eines anderen Mitgliedstaats im Hinblick auf erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung einer Verwechslungsgefahr auch zu berücksichtigen sei, ob auf Grund der Besonderheiten des gemeinsamen Marktes eine Verwechslungsgefahr zwischen Kennzeichnungen von Unternehmen aus verschiedenen Mitgliedstaaten nicht bereits durch eindeutige, nicht übersehbare Zusätze über die Herkunft der Ware aus dem Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats behoben werden könne, was selbst bei im übrigen ähnlichen Kennzeichnungen die Annahme auch von wirtschaftlichen oder organisatorischen Zusammenhängen ausschließen könne.
  • BPatG, 22.11.2005 - 27 W (pat) 306/04
    Es hat aber wegen seines lateinischen Ursprungs dennoch eine noch durchschnittliche Kennzeichnungskraft (für mehr Kennzeichnungskraft: BPatG Beschlüsse vom 14. Juli 2004, Az: 32 W (pat) 101/03 - WEBTRIS / TETRIS sowie vom 31. Januar 2000, Az: 30 W (pat) 190/98 - TERRA / TERRATEC; für eher weniger Kennzeichnungskraft: BGH GRUR 1977, 719 - TERRANOVA / TERRAPIN).
  • BPatG, 22.11.2005 - 27 W (pat) 9/05
    Es hat aber wegen seines lateinischen Ursprungs dennoch eine noch durchschnittliche Kennzeichnungskraft (für mehr Kennzeichnungskraft: BPatG Beschlüsse vom 14. Juli 2004, Az: 32 W (pat) 101/03 - WEBTRIS / TETRIS sowie vom 31. Januar 2000, Az: 30 W (pat) 190/98 - TERRA / TERRATEC; für eher weniger Kennzeichnungskraft: BGH GRUR 1977, 719 - TERRANOVA / TERRAPIN).
  • BPatG, 22.02.2000 - 24 W (pat) 199/99
    In der "Terranova-Terrapin"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1977, 719, 721) ist dargelegt, das Berufungsgericht sei zu Recht davon ausgegangen, daß der weitere Kennzeichnungsbestandteil "NOVA" als im deutschen Sprachgebrauch übliches Wort der lateinischen Sprache keine Unterscheidungskraft besitze.
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